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Dein Kollektivvertrag

Den Kollektivvertrag für den privaten Gesundheits- und Sozialbereich gibt es noch gar nicht so lange. In den letzten zehn Jahren wurde dabei einiges erreicht:

Neben diesen konsequenten Gehaltsabschlüssen teils deutlich über der Teuerungsrate wurden folgende umfangreiche Verbesserungen der Rahmenbedingungen erreicht:

  • 2012 wurde das amtliche Kilometergeld im KV für Fahrten mit dem Privat-PKW fixiert und es wurden erstmals Elternkarenzzeit und Familienhospizkarenzzeiten auf das Gehalt angerechnet.
  • 2013 wurde erstmals die Pflegekarenz vereinbart, die Anrechnung nicht facheinschlägiger Vordienstzeiten durchgesetzt und acht Stunden bezahlte Fortbildungszeit erkämpft.
  • 2014 konnten die Gewerkschaften erreichen, dass Elternkarenzen im vollen Ausmaß auf Vorrückungen angerechnet werden, dass nicht facheinschlägige Vordienstzeiten stärker angerechnet werden und dass die gesetzliche Fortbildung für FachsozialbetreuerInnen in vollem Ausmaß als Arbeitszeit gerechnet wird.
  • 2015 wurde eine einheitliche Gehaltstabelle für ganz Österreich eingeführt und die Gewerkschaften konnten das Mindestgehalt von 1.500 Euro für die ganze Branche durchsetzen.
  • 2016 wurden für Tagesmütter Triennen statt Quinquennien eingeführt, die Schmutz-, Erschwernis und Gefahren-Zulage wurde für alle Gruppen vereinheitlicht, es wurden Leitungszulagen eingeführt und Arbeitszeiten wurden klarer geregelt.
  • 2017 wurde der Papamonat mit Kündigungsschutz verankert und festgelegt, dass das dritte Karenzjahr auf alle Ansprüche voll angerechnet wird. Darüber hinaus wurden Verbesserungen bei der Arbeitszeit für Angestellte in der vollen Erziehung und bei der Einstufung der Angestellten in der offenen Jugendarbeit erzielt.
  • 2018 wurde auf Druck der Gewerkschaften ein zusätzlicher Urlaubstag für alle Beschäftigten, die bereits fünf Jahre im Betrieb sind, eingeführt. Darüber hinaus wurden die Pflegeberufe finanziell aufgewertet und Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte erreicht.
  • 2019 wurde ein umfangreiches Arbeitszeitpaket geschnürt: Ein zusätzlicher Urlaubstag für alle ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit, Zuschläge fürs Einspringen, ein Anspruch auf Altersteilzeit, die Möglichkeit Umkleidezeit als Arbeitszeit zu werten sowie eine bessere Regelung der geteilten Dienste. Bei den Dienstplänen wurde die Planungssicherheit erhöht. Darüber hinaus konnten für einzelne Berufsgruppen weitere Vorteile erreicht werden, wie etwa eine Erhöhung der Zulage für SonderkindergartenpädagogInnen, eine Erhöhung der Leitungszulage in Kindergärten oder öftere Vorrückungen für Tagesmütter und Tagesväter.
  • 2020 wurde die 37-Stunden-Woche ab 1.1.2022 als erster KV österreichweit eingeführt.

Schon dabei?

Nur wenn deine Gewerkschaften viele Mitglieder haben, können sie auch gute Abschlüsse erreichen.